Klare Antworten

Hier finden Sie die richtige Antwort auf die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen und Behandlungen!

Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet, Medikamente nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Gesetzlicher Hinweis zur GOT:

GOT- Gebührenordnung für Tierärzte vom 22.10.2022 (in Auszügen)

Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren. Entschädigungen, Barauslagen, sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien ) … zu. (§1) Die Höhe … bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres und der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. (§2) Der einfache Gebührensatz erhöht sich … um 100% für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 bis montags 7.00 Uhr) und an Feiertagen erbracht werden. (§3) Die Unterschreitung des Gebührensatzes ist grundsätzlich unzulässig…. Die Überschreitung des Dreifachen der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. (§4) Die Rechnung, die auf Verlangen des Tierbesitzers ausgestellt werden muss, sollte … das Datum der Leistungserbringung, die Tierart, die Diagnose, die berechnete Leistung, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer enthalten. (§6) Die aktuelle Version der GOT mit den Kommentierungen der Bundestierärztekammer können Sie als PDF- Datei unter http://bundesrecht.juris.de/ einsehen. Ein Exemplar der Gebührenordnung liegt auch zur Einsicht an der Anmeldung aus. In unserer Praxis berechnen wir durchschnittlich den 1,3 fachen Satz der Gebührenordnung. Im Notdienst erheben wir eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro Netto zusätzlich zu den erhöhten GOT-Satz (2 bis 4-fach Satz). Da die Gebührenordnung zwingend für Tierärzte ist – sie ist ein Gesetz – verweisen wir besonders auf § 3 – die Vergütung der Versorgung im Notdienst. Haben Sie Fragen zu unseren Rechnungen, bitten wir Sie, uns sofort zu kontaktieren; bei Fragen zur Verständlichkeit wenden Sie sich bitte an die Anmeldung, bei Fragen zur Höhe der Vergütungen direkt an Herrn Pukacz. Gerne stellen wir Ihnen vor größeren Behandlungen eine unverbindliche Kostenschätzung zusammen.

Die Behandlungskosten sind am Tag der Behandlung oder bei Abholung des Patienten zu entrichten. Sie können bequem bar oder mittels EC-Karte bzw. Kreditkarte bezahlen. Falls Sie eine Tierversicherung haben, müssen Sie trotzdem Ihre Rechnung zunächst bei uns sofort bezahlen. Eine Quittung erhalten Sie von uns, die Sie Ihre Versicherung vorlegen können für eine Rückerstattung Ihrer Tierarztkosten bei uns.

Eine Ratenzahlung ist momentan bei uns leider nicht möglich.

Die Rückgabe von unangebrochen Futter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei. Die Rückgabe von Arzneimitteln ist gemäß den aktuellen Arzneimittelgesetzt ausgeschlossen.

Es stehen Ihnen vor unserer Praxis Parkplätze zur Verfügung.

Die Kleintierpraxis Geisenfeld führt eine reine Terminsprechstunde. Manchmal kann es, aufgrund von einem Notfall oder den vorangegangene Behandlung,  zur kurzen Verzögerungen bei Terminsprechstunde. Hierfür entschuldigen wir uns. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Verständnis. Ausnahme bestätigen immer den Regeln. Bei Tieren, die zur Abholung, Notfälle, oder Einschläfern da sind werden sofort vorgezogen. 

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