Praxis geschlossen nachmittags am 4. März 2025

Informationen für den Notfall

Wenn es um jede Sekunde geht, ob das geliebte Fellnase am Leben bleibt, dann müssen Sie sofort reagieren und unverzüglich zum Tierarzt. Während der Sprechstunde wird ein lebensbedrohlicher Notfall immer vorgezogen. Damit wir schnell bei Ihrem Vierbeiner eine gezielte medizinische Versorgung leisten können und um Wartezeiten zu reduzieren, bitten wir immer um eine kurze telefonische Anmeldung.

Falls Sie noch nie vorher bei uns waren, bitten wir Sie Ihren Lichtbildausweis bereit zu halten um Ihre Anmeldung zu beschleunigen. Somit können wir Ihren Vierbeiner sofort tierärztlich versorgen. Für die Notversorgung Ihres Tieres außerhalb unserer regulären Sprechzeiten bzw. Annahmeschlusszeiten erheben wir  einen erhöhten Satz je nach Aufwand.

Falls der Tierarzt telefonisch nicht erreichbar wäre wenden Sie sich bitte an die nächste Tierklinik (z.B. Tierklinik Ismaning, Tierklinik Oberhaching, Tierklinik Augsburg, Tierklinik Gessertshausen) in Ihrer Nähe.

Am Wochenende ist ein Tierarzt aus dem Tierärztliche Notdienstes im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm  für Sie zuständig.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Tier nach Dringlichkeit in einer Tierklinik bzw. im Notdienst angeschaut wird. Somit müssen Sie sich an manchen Tagen auf längere Wartezeiten einstellen.

Folgende Vorkommnisse bei Ihrem Tier sind keine lebensbedrohlichen Notfälle:

  1. Erbrechen oder Durchfall seit mehreren Tagen oder Wochen
  2. Abmagerung
  3. Nicht fressen und trinken seit mehreren Tagen
  4. Husten, Niesen, Schnupfen, tränende Augen, Heiserkeit
  5. Juckreiz, Kratzen, Haarverlust
  6. Seit längerem bestehende Lahmheit
  7. Zeckenbiss, Flohbefall
  8. Impfung
  9. Wurmbefall


Bitte vereinbaren Sie einen Termin in den regulären Sprechstunden bei solchen Fällen, damit ausreichend Zeit für Ihr Tier eingeplant werden kann.

Ein Besuch in der Tierklinik oder im Notdienst ist mit sehr erhöhtem Aufwand für den Tierarzt und das Praxispersonal verbunden. Deshalb kommen gemäß der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) ein erhöhter Gebührensatz auf Sie zu (2 bis 4-facher Satz).  

Bitte beachten Sie, dass eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro Netto berechnet wird. Alle Behandlungskosten sind immer sofort in Bar oder bequem per EC-Karte bzw. Kreditkarte zu bezahlen.